Im Zuge der Genehmigungsplanung werden die Standsicherheitsnachweise in Form einer prüffähigen Statischen Berechnung zusammengestellt. Hier wird auf eine übersichtliche Positionierung und nachvollziehbare Kommentierung geachtet. Grundlage sind die jeweils bauaufsichtlich eingeführten Normen sowie anerkannte Regeln der Technik. Der Fokus sollte jedoch auch hier auf der richtigen konstruktiven Durchbildung liegen. Neben der reinen Standsicherheit werden auch Aspekte der Dauerhaftigkeit, der Gebrauchstauglichkeit und des Brandschutzes behandelt. Der Nachweis des Feuerwiderstands erfolgt bei Bedarf auch über eine Heißbemessung. In Erdbebengebieten wird zudem die Erdbebensicherheit nachgewiesen. Die Positionspläne, die von uns i.d.R. auf Grundlage der Bauantragspläne des Objektplaners erstellt werden, machen die Statik für den Prüfingenieur und die ausführenden Firmen nachvollziehbar.
Bei prüfbefreiten Projekten, für die innerhalb von Deutschland in den verschiedenen Bundesländern leider unterschiedliche Regelungen greifen, werden zusätzlich zur Statischen Berechnung auch die jeweils erforderlichen Formulare und Erklärungen abgegeben. Listeneintragungen bezüglich der Nachweisberechtigung liegen für Rheinland-Pfalz und Hessen vor. Damit kann die Standsicherheit für diese Projekte in fast allen deutschen Bundesländern bescheinigt werden. In einzelnen Bundesländern ist mit der Prüfbefreiung der Projekte auch eine Pflicht zur Bauüberwachung verbunden.