Beim Bauen im Bestand mangelt es in vielen Fällen leider an aussagekräftigen Bestandsunterlagen. Dies kann durch die Erstellung von Bestandsunterlagen zum Abschluss eines Projektes vermieden werden. Neben der Erstellung dieser Unterlagen ist dann natürlich eine entsprechende Archivierung entscheidend. Bei den Bestandsplänen werden neben Prüf- und Genehmigungsvermerken, die auf den Plänen eingetragen wurden, auch Abweichungen übernommen, die sich im Zuge der Bauausführung ergeben haben. Auch wird der Inhalt von ggf. erstellten Deckblättern in die betreffenden Pläne übernommen.
Im Geltungsbereich der ZTV-ING, wie z.B. im Brückenbau für die Straßenbauverwaltung, ist die Erstellung der Bestandsunterlagen klar geregelt. Dort werden neben den Bestandsplänen auch Bestandsübersichtszeichnungen erstellt. Zudem werden die Bauwerksdaten in einem Erfassungsprogramm zusammengetragen und es wird ein Bauwerksbuch erstellt. Ähnlich ist die Vorgehensweise im Bereich der Bahn.