Im konstruktiven Ingenieurbau umfasst die Entwurfsplanung i.d.R. nicht nur die reinen Leistungen der Tragwerksplanung, sondern auch die Objektplanung. Auch hier werden im Rahmen der Grundlagenermittlung zunächst die Planungsziele, die gewünschten Eigenschaften und die Randbedingungen für die weitere Planung zusammengestellt und dokumentiert. Ggf. sind in dieser Phase weitere Fachplaner, Gutachter oder Vermesser einzuschalten. Für den weiteren Projektablauf werden in dieser Phase zudem Schnittstellen, Zuständigkeiten, Wege der Kommunikation und die Ablage der Daten festgelegt.
In der Vor- und Entwurfsplanung erfolgt dann der Entwurf des Bauwerks und seiner Tragsysteme. Neben den reinen Aspekten der Tragwerksplanung, die sich u.a. aus der Standsicherheit, der Konstruktion und dem Bauablauf ergeben, sind hier zudem Aspekte wie Abdichtung, Entwässerung, Gestaltung und Ausstattung zu berücksichtigen. Bei Bauwerksentwürfen im Zuge der Infrastrukturplanung ist hier eine enge Abstimmung mit den Verkehrsplanern sowie der Straßenbauverwaltung oder der Bahn erforderlich. Für die Tragsysteme, die Bauweise und die Gestaltung werden meist mehrere Varianten untersucht. Neben der Vorstatik und den Entwurfsplänen entstehen im Zuge der Entwurfsplanung auch der Erläuterungsbericht und die Kostenberechnung. Es erfolgt zudem eine Abstimmung mit den Behörden und Ämtern.