In einem Brandschutzkonzept werden die brandschutztechnischen Anforderungen für ein Gebäude festgeschrieben. Es ist somit zentraler Bestandteil der Baugenehmigungsunterlagen und dient als Grundlage für die bauaufsichtliche Beurteilung, die Objekt- und Fachplanung, die Bauausführung und Koordination der Gewerke, die Abnahmen und wiederkehrende Prüfungen, die Nutzung des Gebäudes und die ggf. erforderlichen Gefahrenverhütungsschauen.
Im Zuge der Erstellung von Brandschutzkonzepten werden geplante Neubau- oder Umbaumaßnahmen auf Grundlage der in dem jeweiligen Bundesland gültigen Rechtsvorschriften aus Sicht des Brandschutzes beurteilt. Im Rahmen dieser Beurteilung werden die aus brandschutztechnischer Sicht erforderlichen Anforderungen festgelegt, optimiert und abschließend zusammengefasst. Dabei kann es notwendig werden oder sinnvoll sein, Abweichungen von Vorschriften und ggf. erforderliche Kompensationsmaßnahmen vorzusehen.
Die Anforderungen werden zusätzlich in Plänen grafisch dargestellt. Das Konzept umfasst Einzelmaßnahmen, die sich aus dem vorbeugenden baulichen sowie anlagetechnischen Brandschutz, aus dem organisatorischen (betrieblichen) Brandschutz und aus dem abwehrenden Brandschutz ergeben. Grundlage für die Maßnahmen bilden eine Analyse der Liegenschaft und des Gebäudes, die geforderten Schutzziele und eine Risikobewertung. Abschließend werden ggf. erforderliche Abweichungen von Vorschriften und die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen vorgesehen.