Aus dem Brandschutzkonzept und aus der Baugenehmigung ergeben sich die Anforderungen hinsichtlich des Feuerwiderstandes der tragenden und aussteifenden Bauteile, die durch den Tragwerksplaner im Zuge der Genehmigungsplanung nachzuweisen ist. Bei Neubauten kann dieser Feuerwiderstand i.d.R. durch Einhaltung tabellierter Bauteilabmessungen und Betondeckungen erreicht werden. Für viele Bauteile existieren zudem genormte, bauaufsichtlich zugelassene oder bauaufsichtlich geprüfte Konstruktionen für Brandschutzbekleidungen oder Brandschutzbeschichtungen. Hier erfolgt eine enge Abstimmung mit der Objektplanung.
Im Holzbau kann der Nachweis im Brandfall auch unter Berücksichtigung des Abbrandes erfolgen. Im Stahlbetonbau und eingeschränkt auch im Stahlbau kann der Nachweis des Feuerwiderstandes zudem durch eine sogenannte Heißbemessung unter Berücksichtigung der Temperatur erfolgen. Für manche Bauteile wie schlanke Kragstützen aus Stahlbeton ist diese Art der Bemessung die einzige Möglichkeit des Nachweises. Grundlage der Heißbemessung ist dabei normalerweise die Einheitstemperaturkurve. In Verbindung mit einer Naturbrandsimulation können auch hiervon abweichende Temperaturkurven angesetzt werden.