Neben Bauvorhaben im Ausland sind insbesondere bei Bauvorhaben im Bereich von amerikanischen Liegenschaften in Deutschland bei der Brandschutzplanung die amerikanischen Vorschriften zu beachten (NFPA, UFC, IBC, ...). Diese weichen teilweise grundlegend von den Ansätzen der deutschen Brandschutzvorschriften ab. Bei Vorhaben auf amerikanischen Liegenschaften innerhalb von Deutschland bedeutet dies, dass sowohl die amerikanischen Vorschriften als auch die deutschen Vorschriften zu beachten sind.
Bei der Erstellung der Brandschutzkonzepte erfolgt in diesen Fällen daher zunächst die brandschutztechnische Beurteilung des Gebäudes oder der baulichen Anlage sowohl aus amerikanischer Sicht als auch aus deutscher Sicht. Im Rahmen des Brandschutzkonzeptes wird dann festgelegt, welche Anforderungen jeweils einzuhalten sind und wie z.B. die höheren Anforderungen einer amerikanischen Vorschrift dazu genutzt werden können, Abweichungen von einer deutschen Vorschrift zu kompensieren. So wird am Ende nicht einfach die höchste Anforderung der jeweiligen Vorschrift gefordert. Nur durch diese Herangehensweise lassen sich bei solchen Baumaßnahmen wirtschaftliche Lösungen finden.