Flucht- und Rettungspläne dienen den Nutzern von Gebäude zur Orientierung im Notfall. Das Erfordernis von Flucht- und Rettungsplänen ergibt sich u.a. aus der Arbeitsstättenverordnung. Sie sind demnach erforderlich, „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“. Dies trifft u.a. zu,
Die Darstellungsweise der Flucht- und Rettungspläne ist in DIN ISO 23601 geregelt. Die Darstellung erfolgt üblicherweise in Form eines Geschossgrundrisses. Darin sind u.a. der genaue Standort des Betrachters, Lage und Verlauf der Flucht- und Rettungswege, die Standorte der Erste-Hilfe-Einrichtungen, die Standorte der Einrichtungen zur Brandbekämpfung und zur Alarmierung und die Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen einzutragen.